Atelier Maria Fuchs-Hesse
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Kalligrafiekunde

 

Die wichtigsten Urkundenarten:



Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Urkundenarten vor: Von "A" wie Anerkennungsurkunden bis "Z" wie Zeugnis.


Anerkennungsurkunde:
Diese enthält eine Anerkennung oder Ehrung für z.B. eine langjährige Mitgliedschaft, von Verdiensten usw. Die gängigsten Bezeichnungen sind Urkunde, Ehrenurkunde oder Ehrenbrief.

Diplom:
Dieses bestätigt den erfolgreichen Abschluss eines Studiums durch die Verleihung eines meist akademischen Grades.

Grundsteinlegungsurkunde:
Bei der Errichtung von wichtigen Bauten ist es vielfach üblich, eine Grundsteinlegungsurkunde einzumauern oder einzuschließen. Diese soll späteren Findern über den Bauzweck, aber auch über die zu diesem Zeitpunkt herrschenden Verhältnisse, informieren.

Gründungsurkunde:
z.B. Vereins-, Unternehmens- oder Körperschaftsgründung, Stiftungsurkunde usw. Die Urkunde soll den Beschluss, Zweck und die Zielsetzung beinhalten.

Meister- u. Gesellenbrief:
Hier wird der Text durch die jeweilige Wirtschaftskammer vorgegeben. Bei individuell erstellten Meisterbriefen müssen die Unterschriften vom Innungsmeister/Innungsgeschäftsführer sowie die Innungsstampiglie vom Besteller selbst eingeholt werden. Außerdem muss dass Prüfungszeugnis z.B. per Fax vorher übermittelt werden.

Partnerschaftsurkunde:
Diese beglaubigt in doppelter Ausführung ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen zwei Städten oder Gemeinden. Der Inhalt soll die Bedeutung, Zielsetzung und das Partnerschaftsversprechen umfassen. Bei über die Staatsgrenzen hinausgehenden Partnerschaften wird die Urkunde meist zweisprachig auszuführen sein.

Verleihungsurkunde:
Mit dieser wird eine Verleihung einer Auszeichnung (Ehrenring, Ehrennadel, Orden etc.), eines Titels (Dr.h.c.), eines Preises (z.B. Kulturpreis), eine Ernennung oder Würde (Ehrenmitglied, Ehrenbürger) usw. beurkundet. Neben den auch bei der Anerkennungsurkunde verwendeten Bezeichnungen sind auch Begriffe wie Ernennungs- und Verleihungsurkunde üblich.

Verpflichtungsurkunde:
Wie z.B. Deputats-, Schenkungs- oder Patenschaftsurkunden. Diese sollen in klaren Worten die Verpflichtung, sowie die sich daraus ergebenden Rechte beschreiben.

Wappenbrief:
Eine derartige Beurkundung wird in der Regel durch ein Wappenarchiv oder jene Institution vorgenommen, die auch die Verleihung bzw. Überprüfung und Eintragung des neuen Wappens durchgeführt hat.

Wettbewerbsurkunde:
Diese beurkundet eine im Wettbewerb erreichte Leistung. Dies kann ein Rang, eine Note oder ein Preis sein. Der Inhalt dieser Urkunde wird sachlich knapp sein und die Leistung (Punkte, Reihung etc.) beinhalten.

Zeugnis:
Damit werden Prüfungsergebnisse und Bescheinigungen über erworbene Kenntnisse dokumentiert.

Die Adresse:
Im Unterschied zur Urkunde ist die Adresse ein reines feierliches Schriftstück. Sie wird bei Anlässen, wie z.B. Glückwunsch, Jubiläum, Danksagung etc. verwendet, wo eine Beurkundung nicht notwendig erscheint.




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