Atelier Maria Fuchs-Hesse
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Kalligrafiekunde

 

Die Urkundenbestandteile



Immer wieder muss man feststellen, dass bei Urkunden wichtige Angaben fehlen. Die nachstehenden Ausführungen sollen hierfür eine Hilfestellung geben.


Urkundenbezeichnung
z.B. "Urkunde, Anerkennungs-, Ehrenurkunde, Ehrenbrief" usw. Ergibt sich die Beurkundung aus dem textlichen Zusammenhang, kann eine Nennung in der Überschrift auch unterbleiben.

Wer = Urkundenaussteller
Der Aussteller (Verein, Gemeinde, Institution etc.) ernennt/erteilt/überreicht/verleiht/widmet/würdigt etc. Die Ausstellerbezeichnung ist genauestens anzuführen.

Wem = Urkundenempfänger
Die Empfängerbezeichnung (Name) hat mit einer Anrede (Frau, Herr, Firma etc.) zu beginnen. Titel werden nur dann genannt, wenn diese Namensbestandteil sind (z.B. Ing., Dipl.Ing., Dr.) oder in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Inhalt stehen, wie etwa Berufs- oder Vereinstitel.

Warum
z.B. aus Anlass, in Würdigung (Anerkennung) seiner Verdienste, Tätigkeit, Leistung, Zugehörigkeit usw.

Was
z.B. ein Recht (Ehrenbürgerrecht, Vertrag), eine Sache (Verdienstorden, Preis) etc., deren Erwerb, Verleihung oder Gründung mit der Urkunde bestätigt wird. Die Urkunde kann aber auch selbst alleiniges Mittel einer Ehrung oder Danksagung (Dank und Anerkennung) sein.

Ort und Datum
Die Datierung erfolgt entweder nach Ort und Zeit der Ausstellung, der persönlichen Verleihung oder zum Zeitpunkt einer wichtigen Beschlussfassung.

Urkundenunterfertiger
Nachdem der Aussteller in den seltensten Fällen eine natürliche Person ist, müssen Zeichnungsberechtigte gemäß Statut oder Satzung die Urkunde "beglaubigen". Dies kann z.B. der Bürgermeister, Obmann samt Schriftführer, der gesamte Vorstand, Wertungsrichter, Prüfer etc. sein, wobei die höherrangige Person rechts stehen sollte und auch die Titeln/Funktionen der Unterfertiger im Urkundentext anzuführen sind.

Insgesamt gilt es, bei der Urkundengestaltung (Textierung) ein ausgewogenes Verhältnis zu finden, welche dem Zweck der Urkunde am besten entspricht. Vermeiden Sie entbehrliche Ausschmückungen. Eine automatisierte Vereinsehrung mit schwülstigem Inhalt wirkt genauso unangebracht wie eine im Telegrammstil abgefasste Beurkundung einer Gemeindepartnerschaft.




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